Richtlinien für den Erwerb der Leistungsspange der DEUTSCHEN JUGENDFEUERWEHR
(Quelle Helfer in der Jugendfeuerwehr CD-3-2013)
1 Grundsätze
1.1 Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes verleiht allen in – und ausländischen jugendlichen Bewerbern im Alter von 15 bis 18 Jahren (maßgebend sind die Jeweils in der ersten LAUFFEUER-Ausgabe eines Jahres bekanntgegebenen Geburtsjahrgänge), die sich mindestens 1 Jahr in der Gemeinschaft einer Jugendfeuerwehr bewährt, die geforderten Leistungen erbracht haben, als Dank und Anerkennung für diese Bereitschaft, ihre Dienstfreudigkeit und ihren Einsatz, die LEISTUNSSPANGE der DEUTSCHEN JUGENDFEUERWEHR.
1.2 Die Leistungsspange soll Prüfstein und Auszeichnung für junge Menschen sein, die sich schon frühzeitig als Einzelne in eine Gemeinschaft und ihre Ordnung einfügen, in ihr Verantwortung und Pflichten übernehmen und sich zur praktischen Hilfstätigkeit am Mitmenschen vorbereiten.
1.3 Die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erfordert eine fünffache Leistung innerhalb der Gemeinschaft der taktischen Gliederung der Löschgruppe. Diese Leistungsbewertung erstreckt sich auf gute persönliche Haltung und geordnetes und geschlossenes Auftreten, auf Schnelligkeit und Ausdauer, auf Körperstärke und Körpergewandtheit und auf ausreichendes feuerwehrtechnisches und allgemeines Wissen und Können. In allen Sparten wird eine erfolgversprechende Gemeinschaftsleistung der Gruppe gefordert, bei der der Stärkere dem Schwächeren hilft.
2.1 Die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr ist auf Empfehlung des Deutschen Feuerwehrausschusses vom Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes gestiftet worden.
2.2 Die Leistungsspange wird aus Altsilber geprägtem Eichenlaub, dem Sinnbild des Erfolges, gebildet und zeigt auf einem Mittelfeld das Abzeichen der Deutschen Jugendfeuerwehr. Ein rotes Flammensymbol und blaue Wellenlinien kennzeichnen den Einsatz der Feuerwehr bei Feuer- und Wassergefahr, eine Weltkugel mit der Tag und Nachthälfte ihren Einsatz zu jeder Jahres- und Tageszeit.
2.3 Die Leistungsspange wird allen Angehörigen einer Gruppe , die sich der Leistungsbewertung gestellt und die Bedingungen erfüllt haben, vom Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes verliehen und im Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr vom Abnahmeberechtigten der Deutschen Jugendfeuerwehr bestätigt. Bewerber, die der Deutschen Jugendfeuerwehr nicht angehören, erhalten eine Besitzurkunde.
2.4 Die Leistungsspange wird den Bewerbern am Tage der Leistungsbewertung im Rahmen einer abschließenden Feierstunde durch den Abnahmeberechtigten der Deutschen Jugendfeuerwehr im Auftrage des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes überreicht.
2.5 Mitglieder der Jugendfeuerwehr tragen die Leistungsspange im Original am Übungsanzug oberhalb der linken Brusttasche. Feuerwehrmänner, die die Leistungsspange in der Jugendfeuerwehr erworben haben, tragen sie entweder als Original oder als Bandschnalle oberhalb der linken Brusttasche am Dienstanzug der Feuerwehr.
3.1 Die Bedingungen zum Erwerb der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr 3.1.1 Auslegung einer Schlauchleitung 3.1.2 Kugelstoßen 3.1.3 Staffellauf 3.1.4 Vortragen eines Löschangriffs 3.1.5 Beantwortung von Fragen Alle fünf Übungen müssen an einem Tag erfüllt werden.
3.2 Die Schnelligkeitsübung verlangt das vorschriftsmäßige Auslegen und Kuppeln einer Schlauchleitung aus 8 Längen doppelt gerollten C-Druckschlauch durch die gesamte Gruppe unter dem Kommando des eingeteilten Gruppenführers in einer Mindestzeit von 75 Sekunden. Die Übung beginnt an der Startlinie, an der die Gruppe in Linie zu einem Glied hinter den Rollschläuchen Aufstellung genommen hat. Die Übung endet nach erfolgtem Auslegen der Schlauchleitung an der Ziellinie, sobald die Gruppedort wieder in Linie zu einem Glied Aufstellung genommen hat. Die Leistung ist erreicht, wenn die Schlauchleitung ohne Verdrehung gut ausgezogen und vorschriftsmäßig, jeweils von 2 Mann gekuppelt, in der vorgeschriebenen Zeit verlegt worden ist.
3.3 Beim Kugelstoßen ist eine Kugel durch je einen Stoß aller 9 Angehörigen einer Gruppe insgesamt 55 Meter weit zu stoßen. Die männlichen Bewerber haben dabei eine Kugel von 5 kg Gewicht und die weiblichen Bewerber eine Kugel von 4 kg Gewicht zu verwenden. Die Kugel ist jeweils bei Jungen und Mädchen zu wechseln. Die Übung beginnt an der Startlinie. Der Nächste stößt jeweils ohne Anlauf (max. 2 Schritte) von dort aus, wo die Kugel aufgetroffen ist. Mit dem letzten Stoß muss mindestens die 55-Meter-Marke erreicht werden, wenn die Leistung erfüllt sein soll.
3.3.1 Die Gruppe stößt immer von derselben Startlinie aus. Zwei Schritte Anlauf sind gestattet. Die erreichten Werte werden jeweils addiert. Nach Beendigung der Disziplin müssen 55 Meter erreicht sein. Die abgesicherte Bahnbreite beträgt 8 Meter, die Bahnlänge mindestens 15 Meter.
3.3.2 Der Veranstalter muss den Teilnehmern in geeigneter Form mitteilen, auf welche Art das Kugelstoßen durchgeführt wird.
3.4 Der Staffellauf erfordert das Durchlaufen einer Strecke von 1500 Meter durch alle 9 Angehörigen der Gruppe in beliebig einzuteilende Teilstrecken. Als Stafette dient ein Staffelholz. Der Lauf beginnt mit dem ersten Läufer an der Startlinie. Die übrigen Läufer werden ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend für längere oder kürzere Laufstrecken auf der 1500 Meter-Bahn verteilt. Jeder Läufer darf nur einmal eingesetzt werden. Bei jedem Wechsel ist das Staffelholz dem nächsten Läufer zu übergeben. Der letzte Läufer muss zur Erfüllung der Leistung das Staffelholz spätestens nach 4 Minuten und 10 Sekunden durch das Ziel tragen.
3.5 Der Löschangriff wird ohne Wassergabe nach den Richtlinien der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3, Punkt 2.1 (Gliederung der Mannschaft einer Gruppe) durchgeführt.
Folgende Bedingungen sind einzuhalten: 1. ohne Bereitstellung 2. Wasserentnahme offenes Gewässer 3. vier Saugschläuche 4. doppeltgerollte C-Schläuche 5. zügige Vornahme von 3 C-Rohren
Jede Gruppe legt das benötigte Gerät vor Beginn des Löschangriffs selbst neben der Tragkraftspritze bereit.
3.6 Fragenbeantwortung
Alle Angehörigen der Gruppe haben Fragen aus den folgenden Gebieten zu beantworten: Organisation Ausrüstung Gräte Löschmittel Löschverfahren der Feuerwehr Unfallverhütung Gesellschafts- und Jugendpolitik
3.7 Die Gruppen treten zur Leistungsbewertung im Übungsanzug der DJF mit Schutzhelm und festem Schuhzeug an. Bei den feuerwehrtechnischen Übungsteilen sind Schutzhandschuhe zu tragen. Das Kugelstoßen und der Staffellauf werden in Sportzeug (Spikes und Stollenschuhe nicht zulässig) durchgeführt.
4.1 Die Bewertung erfolgt durch den Abnahmeberechtigten der DJF und die 5 Wertungsrichter. Die Wertungsrichter müssen praktischer Erfahrung besitzen und die Richtlinien für den Erwerb der Leistungsspange beherrschen.
4.2 Jeder Wertungsrichter ist für einen Wertungsteil zuständig.
4.3 Für die Durchführung der Leistungsbewertung werden zusätzlich (4.2) mindestens benötigt: für die Schnelligkeitsübung – 1 Zeitnehmer für das Kugelstoßen – 1 Zielrichter für den Staffellauf – 1 Zeitnehmer für den Löschangriff – 3 Bewerter
4.4 Die Leistungen in den einzelnen Übungen werden bewertet von: Wertungsrichter 1 – Schnelligkeitsübung Wertungsrichter 2 – Kugelstoßen Wertungsrichter 3 – Staffellauf Wertungsrichter 4 – Löschangriff Wertungsrichter 5 – Fragenbeantwortung
4.5 Im Bewertungsblatt wird für die fünf Übungen und für den Gesamteindruck der Gruppe eine Punktzahl durch den jeweils zuständigen Wertungsrichter eingetragen. Die Punktzahl 0 – 4 ergibt sich aus der erbrachten Leistung.
a) Bei der Schnelligkeitsübung, beim Kugelstoßen und beim Staffellauf ist die Punkteskala 0 – 4 den erzielten Werten zugeordnet.
b) Beim Löschangriff wird vom Wertungsrichter 4, nach Anhörung der Bewerter, die Gruppenleistung bewertet und als Punktezahl (Übung und Gesamteindruck) eingetragen.
c) Bei der Fragenbeantwortung wird vom Wertungsrichter die Gruppenleistung bewertet und als Punktezahl eingetragen.
d) Jeder Wertungsrichter für sich beurteilt den Gesamteindruck der Gruppe. Der Durchschnittwert (Wertungen geteilt durch 5) wird als Punktezahl eingetragen.
Folgende Punktewertung ist hier anzuwenden:
Punkte Beurteilung 0 mangelhaft /nicht bestanden 1 genügend /bestanden 2 befriedigend /befriedigend bestanden 3 gut /gut bestanden 4 sehr gut /sehr gut bestanden
e) Die einzelnen Punktzahlen der 5 Übungen und der Durchschnitt der Beurteilungen des Gesamteindruckes werden addiert und ergeben die Gesamt-Punktezahl.
f) Aus den Bewertungen 4.5 a) bis 4.5 d) muss eine Gesamtpunktzahl von mindestens 10 Punkten erreicht werden.
4.6 Die Gruppe scheidet aus: 4.6.1 wenn die Gruppe weniger als 10 Gesamtpunkte erreicht hat. Die gesamte Übung kann frühestens nach vier Wochen wiederholt werden.
4.6.2 wenn der Gesamteindruck der Gruppe mangelhaft ist. Wenn eine 0-Wertung beim Löschangriff oder der Fragenbeantwortung vorliegt. Bei Erreichen einer Punktzahl von 10 Punkten darf die Disziplin, bei der die Gruppe mit 0 Punkten bewertet wurde, auf der gleichen Veranstaltung wiederholt werden. Bei einer 0-Wertung bei Löschangriff oder Fragenbeantwortung kann die Leistungsspangenbewertung erst nach vier Wochen wiederholt werden.
4.7 Die Teilnehmer der Leistungsbewertung erkennen die Entscheidung des Abnahmeberechtigten der DJF und der 5 Wertungsrichter an.
5.1 Für die Vorbereitung und Herrichtung des Übungsplatzes und der Übungsbahnen ist die örtliche Feuerwehrorganisation verantwortlich. Diese stellt auch die erforderlichen Geräte und Hilfsgeräte für die Abnahme der Leistungsbewertung zur Verfügung.
5.2 Der Übungsplatz muss so gestaltet werden, dass die Gruppen zügig von einer Übung zur anderen übergehen können. Das erfordert u.U. die Herrichtung mehrerer Übungsbahnen für einzelne Übungen. Im einzelnen sind mindesten einzurichten:
5.2.1 für die Schnelligkeitsübung (Ziff.3.2) eine Bahn von 130 m Länge und 12 m Breite mit einer Start – und Ziellinie in 120 m Abstand, einer Festkupplung an der Startlinie sowie Markierungslinien in je 15 m Abstand.
5.2.2 für das Kugelstoßen (Ziff. 3.3) eine abgesperrte (Unfallgefahr) Bahn von 80 m Länge und 6 m Breite mit Start- und Ziellinie in 55 m Abstand; oder 15 m Länge und 8 m Breite.
5.2.3 für den Staffellauf (Ziff. 3.4) eine Laufbahn von 1500 m Länge mit Start- und Zieleinrichtungen;
5.2.4 für den Löschangriff (Ziff. 3.5) eine Bahn von 12 m Breite und 90 m Länge mit Markierungen für den Standort der Tragkraftspritze;
5.2.5 für die Fragenbeantwortung (Ziff. 3.6) ein geeigneter Unterrichtsraum oder- platz.
5.3 Die Geräte müssen den DIN-Normen entsprechen. Für je eine Übungsbahn werden benötigt:
5.3.1 für die Schnelligkeitsübung (Ziff. 3.2): 8 C-Druckschläuche, (Rollschläuche 15m) 2 Stoppuhren;
5.3.2 für das Kugelstoßen (Ziff. 3.3): 1 Kugel von 5 kg und 1 Kugel von 4 kg Gewicht, 2 Holzlatten;
5.3.3 für den Staffellauf (Ziff. 3.4): 1 Staffelholz als Stafette, 2 Stoppuhren;
5.3.4 für den Löschangriff (Ziff. 3.5); nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV 3) – Richtlinien
5.3.5 für die Fragenbeantwortung (Ziff. 3.6): 1 Tisch, Sitzgelegenheit (für mindestens 10 Personen)
6 Durchführung der Leistungsbewertung 6.1 Die Durchführung der Leistungsbewertung zum Erwerb der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erfolgt in der Regel mindestens auf Kreisebene.
6.2 Die Leistungsbewertung sollte stets im Zusammenhang mit einem möglichst mehrtägigen Jugendfeuerwehrtreffen oder Jugendfeuerwehrlager durchgeführt werden. Der Stichtag für die Alterseinstufung der zur Leistungsbewertung antretenden Jugendlichen (gemäß Ziff. 1.1) ist der 31. Dezember des laufenden Jahres. Die Jahrgänge, die im laufenden Jahr die Leistungsspange erwerben können, werden im „Lauffeuer“ – Ausgabe Januar veröffentlicht.
6.3 6.4 Die Abnahme der Leistungsbewertung kann nur durch einen Abnahmeberechtigten der DJF erfolgen. Die Abnahmeberechtigung ist auf gesonderten Lehrgängen zu erwerben.
6.5 Die Organisation der Leistungsbewertung obliegt dem Kreis- bzw. Landes- Jugendfeuerwehrwart.
6.6 Die Anmeldung der Leistungsbewertung muss mittels des vorgesehenen Vordrucks bis zum 31. Januar eines jeden Jahres durch den Kreis-Jugendfeuerwehrwart beim Landesjugendfeuerwehrwart erfolgen.
6.7 Die Genehmigung der angemeldeten Leistungsbewertung erfolgt durch den Landes-Jugendfeuerwehrwart. In begründeten Fällen kann die Genehmigung durch die Deutsche Jugendfeuerwehr widerrufen werden.
6.8 Die Beschaffung der benötigten Wertungsblätter und der Leistungsspangen erfolgt nur durch den Landes-Jugendfeuerwehrwart. Die Kosten trägt der Veranstalter.
6.9 Die ordnungsgemäße Durchführung und Abnahme der Leistungsbewertung wird durch den Abnahmeberechtigten der Deutschen Jugendfeuerwehr auf dem Wertungsbogen bestätigt.
Berlin, den 1. Januar 2008 Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes