Quelle: Lauffeuer Ausgabe Januar 2024, Seite 15
Im Jahr 2024 können Mitglieder der Jugendfeuerwehr mit den Geburtsjahrgängen 2006-2014 am Bundeswettbewerb der Deutschen Jugendfeuerwehr teilnehmen.
Voraussetzungen:
Die Teilnehmer/-innen müssen am Tag des Wettbewerbs Mitglied der Jugendfeuerwehr sein. Maßgebend hierfür ist der ordnungsgemäße Mitgliedsausweis der DJF.
Richtlinien:
Für die Durchführung des Bundeswettbewerbes der DJF ist die „Wettbewerbsordnung für den Bundeswettbewerb der DJF vom 07.09.2013“, anzuwenden
Der A-Teil wird im Jahr 2024 mit der Wasserentnahmestelle „Unterflurhydrant“ durchgeführt.