Leistungsspange

Quelle: Lauffeuer Ausgabe Januar 2024, Seite 15

Im Jahr 2024 können Mitglieder der Jugendfeuerwehr mit den Geburtsjahrgängen 2006-2009 die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erwerben.

Voraussetzungen:
Die Bewerber/-innen müssen am Tag der Leistungsbewertung bereits ein Jahr Mitglied der Jugendfeuerwehr sein. Maßgebend hierfür ist das Eintrittsdatum im Mitgliedsausweis.

Richtlinien:
Für die Durchführung der Leistungsbewertung zum Erwerb der Leistungsspange sind die Richtlinien für den Erwerb der Leistungsspange, Stand 01.01.2024, gültig.
Weiterhin sind die Erläuterungen zur bundeseinheitlichen Durchführung und Bewertung der Leistungsspangenabnahme der Deutschen Jugendfeuerwehr, Stand 01.01.2024, zu beachten und anzuwenden.

Füller:
Im Jahr 2024 können Mitglieder der Jugendfeuerwehr mit Eintritt nach Ländergesetzgebung bis einschließlich Jahrgang 2006 als Füller an der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr teilnehmen.

Mitgliedsausweise:
Mitgliedsausweise können nur bei der Deutschen Jugendfeuerwehr, Reinhardtstr. 25, 10117 Berlin, bestellt werden. Neben der Einhaltung der in den Richtlinien festgelegten Punkten wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass jedes Mitglied im Besitz des Original-Mitgliedsausweises der DJF mit Dienstsiegel der ausstellenden Stelle sein muss. Die einzelnen Jugendfeuerwehrwarte, die Veranstalter der Leistungsspange und die Abnahmeberechtigten der DJF werden darauf hingewiesen, dies genauestens zu beachten.

Anmeldung der Veranstaltung:
Die für 2024 vorgesehenen Veranstaltungen zur Leistungsbewertung müssen bis zum 31.01.2024 bei der DJF (dem/der VFA Wettbewerbe) gemeldet werden. Nähere Informationen hierzu gibt es beim jeweiligen Landesjugendfeuerwehrwart.

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