Jugendflamme der Deutschen Jugendfeuerwehr
Richtlinien zur Durchführung der Abnahme der Jugendflamme im Kreis Minden-Lübbecke
Die Jugendflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens für Jugendfeuerwehrmitglieder. Sie wird in 3 Stufen gegliedert.
Die Deutsche Jugendfeuerwehr gibt einen bundeseinheitlichen Rahmenplan für die Bedingungen, Durchführung und Vergabe vor. Die Bundesländer können die Bedingungen im Rahmen der Vorgabe variieren und das Abzeichen mit dem Namen des Bundeslandes versehen.
Dieses Programm ist auch Grundlage zur Abnahme der Jugendflamme im Kreis Minden-Lübbecke.
Die Durchführung der Abnahmen obliegt den Bundesländern.
Die Verantwortlichkeit der Durchführung und Umsetzung der Richtlinien wurde im Land Nordrhein Westfalen an die Kreisjugendfeuerwehrwarte übertragen.
Jugendflamme 1 Jugendflamme 2 Jugendflamme 3
Abnahme Stufe 1
Bis spätestens 2 Wochen nach der Durchführung der Abnahme der Stufe 1 ist eine Meldung der Teilnehmer und der Prüfungsaufgaben gemäß des Prüfungsprotokolls der Jugendfeuerwehren des Kreises Minden-Lübbecke durch den Abnahmeberechtigen an den Kreisjugendfeuerwehrwart zu richten.
Abnahme Stufe 2
Hierzu ist spätestens 4 Wochen vor Abnahme der Prüfung eine Meldung der zu prüfenden Jugendfeuerwehrmitglieder und der Prüfungsaufgaben sowie bis spätestens 2 Wochen nach der Durchführung der Abnahme eine Meldung der Teilnehmer und der Prüfungsaufgaben gemäß des Prüfungsprotokolls der Jugendfeuerwehren des Kreises Minden-Lübbecke durch den Abnahmeberechtigen an den Kreisjugendfeuerwehrwart zu richten.
Abnahmeberechtigte der Jugendfeuerwehren des Kreises Minden-Lübbecke
KJFW Horst Beckemeier stellv. KJFW Sonja Mehnert stellv. KJFW Sebastian Gongoll
Abnahmeberechtigte Stufe 1, 2
Alle Stadt- und Gemeindejugendfeuerwehrwarte:
Bad Oeynhausen – Frank Wüstneck
Espelkamp – Nadine Zenkner
Hille – Jan Brinkmann
Hüllhorst – Marc Stange
Lübbecke – Andreas Wöbbeking
Petershagen – Niklas Nürge
Porta Westfalica – Peter Kornienka
Pr.Oldendorf – Nico Brümmelhörster
Rahden – Jörg Mittag
Stemwede – Torsten Fischer
Minden – Frank Brinkmann
Abnahmeberechtigte Stufe 3
KJFW Horst Beckemeier stellv. KJFW Sonja Mehnert stellv. KJFW Sebastian Gongoll
Das Programm der Jugendflamme bietet die Möglichkeit, Jugendlichen ihre Zeit in der Jugendfeuerwehr interessant, abwechslungsreich und strukturiert zu gestalten.
Es ist somit zugleich Leitfaden für die Jugendfeuerwehrmitglieder und Hilfestellung der Betreuer. In mehreren auf das jeweilige Alter und dem Kenntnis- und Leistungsstand abgestimmten Stufen werden Jugendliche gemäß dem Bildungsprogramms der Jugendflamme an die Feuerwehrtätigkeit herangeführt.
Der Zeitplan sollte der Jugendfeuerwehrzugehörigkeit angepasst werden.
Stufe 1 ab 10 Jahre oder nach Eintritt
Stufe 2 ab 13 Jahre und älter
Stufe 3 ab 15 Jahre und nach bestandener Leistungsbewertung
bei späterem Eintritt in die Jugendfeuerwehr kann das Programm gestrafft werden. Es sollte aber zwischen den einzelnen Stufen ein Zeitraum von einem Jahr liegen. Eine Abnahme verschiedener Leistungsprüfungen in einem Jahr ist daher nicht möglich.
Folgende Voraussetzungen werden für eine Abnahme erwartet
Abnahme Stufe 1
Zusammensetzung und Erklärung des Notrufes
Anfertigung von 3 Knoten oder Stichen
Durchführung von 3 einfachen feuerwehrtechnischen Aufgaben
Umgang mit Schläuchen (Größen, Handhabung, Aus- und Aufrollen) Verteiler (Sinn und Zweck, Handhabung) Strahlrohr (Handhabung, Strahlarten, Größen) Hydranten (Arten, Größen, Aufsuchen, Handhabung) oder Fragen zu anderen Geräten bzw. Fahrzeugen und deren Beladung
und eine Aufgabe aus dem Bereich Sport, Kultur, Musik oder sozialem, kreativem, ökologischem Bereich
Sportabzeichen Jugendschwimmschein bronze, silber oder gold Verkehrssicherheit des Fahrrades Fahrradführerschein aktive Mitwirkung in einem Musik- oder Sportverein oder Theatergruppe Mitwirkung bei der Dienstplangestaltung und Durchführung der Dienstabende Teilnahme am Spiel ohne Grenzen oder Orientierungswandern auf Orts- oder Stadtebene
Abnahme Stufe 2
Feuerwehrwissen
Lösung von 5 Aufgaben aus dem Bereich Fahrzeug- und Gerätekunde Umgang mit Schläuchen (Größen, Handhabung, Aus- und Aufrollen) Verteiler (Sinn und Zweck, Handhabung) Strahlrohr (Handhabung, Strahlarten, Größen) Hydranten (Arten, Größen, Aufsuchen, Handhabung) oder Fragen zu anderen Geräten bzw. Fahrzeugen und deren Beladung
und
Technik in der Jugendfeuerwehr
Aufbau von 2 Aufgaben aus dem Bereich Technik
Sichern eines Feuerwehrfahrzeuges Setzen eines Standrohres mit Spülen Vortragen eines Löschangriffes improvisierter Wasserwerfer Aufbau einer Bockleiter
und
eine Aufgabe aus dem Bereich Sport, Kultur, Musik oder sozialem, kreativem, ökologischem Bereich
aktive Mitwirkung in einem Musik- oder Sportverein oder Theatergruppe Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung einer Jahreshauptversammlung, eines Tag der offenen Tür oder einer Fahrt, Besuch eines Alten- oder Pflegeheimes, Kindergarten oder Kindertagesstätte Teilnahme am Spiel ohne Grenzen oder Orientierungswandern auf Kreisebene
Abnahme Stufe 3
Voraussetzung
Leistungsspange und Erste Hilfe Lehrgang (Sofortmaßnahmen am Unfallort reicht)
Feuerwehrtechnik Lösung einer Aufgabe
Erklärung von mindestens 8 verschiedenen Geräten vom Feuerwehrfahrzeug
Vortragen eines Schaumlöschangriffes
Wasser über simulierten Graben
und einer Aufgabe aus dem Bereich Sport, Kultur, Musik oder sozialem, kreativem, ökologischem Bereich
Vortragen eines Sketches oder eines Theaterstückes bei einer Veranstaltung mit ent-sprechendem Publikum. (Elternabend, Weihnachtsfeier, Pflegeheim
Erstellen einer Pin- bzw. Ausstellungswand für einen Tag der offenen Tür
Besuch und Mitarbeit in einem Alten- oder Pflegeheim, Kindergarten oder Kindertages-stätte für mindestens 4 Stunden
Teilnahme am Spiel ohne Grenzen und Orientierungswandern auf Kreisebene
Mitarbeit bei Umweltprojekten
Anfertigung von Bastelarbeiten
Diese Richtlinien sind für alle Jugendfeuerwehren des Kreises Minden-Lübbecke bindend.
Petershagen, den 01.10.2021
Horst Beckemeier, Kreisjugendfeuerwehrwart