Jugendflamme

Jugendflamme der Deutschen Jugendfeuerwehr

Richtlinien zur Durchführung der Abnahme der Jugendflamme im Kreis Minden-Lübbecke

Die Jugendflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens für Jugendfeuerwehrmitglieder. Sie wird in 3 Stufen gegliedert.

Die Deutsche Jugendfeuerwehr gibt einen bundeseinheitlichen Rahmenplan für die Bedingungen, Durchführung und Vergabe vor. Die Bundesländer können die Bedingungen im Rahmen der Vorgabe variieren und das Abzeichen mit dem Namen des Bundeslandes versehen.

Dieses Programm ist auch Grundlage zur Abnahme der Jugendflamme im Kreis Minden-Lübbecke.

Die Durchführung der Abnahmen obliegt den Bundesländern.

Die Verantwortlichkeit der Durchführung und Umsetzung der Richtlinien wurde im Land Nordrhein Westfalen an die Kreisjugendfeuerwehrwarte übertragen.

Jugendflamme 1   Jugendflamme 2   Jugendflamme 3 

Jugendflamme-1               Jugendflamme-2               Jugendflamme-3

Abnahme Stufe 1

Bis spätestens 2 Wochen nach der Durchführung der Abnahme der Stufe 1 ist eine Meldung der Teilnehmer und der Prüfungsaufgaben gemäß des Prüfungsprotokolls der Jugendfeuerwehren des Kreises Minden-Lübbecke durch den Abnahmeberechtigen an den Kreisjugendfeuerwehrwart zu richten.

Abnahme Stufe 2

Hierzu ist spätestens 4 Wochen vor Abnahme der Prüfung eine Meldung der zu prüfenden Jugendfeuerwehrmitglieder und der Prüfungsaufgaben sowie bis spätestens 2 Wochen nach der Durchführung der Abnahme eine Meldung der Teilnehmer und der Prüfungsaufgaben gemäß des Prüfungsprotokolls der Jugendfeuerwehren des Kreises Minden-Lübbecke durch den Abnahmeberechtigen an den Kreisjugendfeuerwehrwart zu richten.

Abnahmeberechtigte der Jugendfeuerwehren des Kreises Minden-Lübbecke

KJFW Horst Beckemeier stellv. KJFW Sonja Mehnert stellv. KJFW Sebastian Gongoll

Abnahmeberechtigte Stufe 1, 2

Alle Stadt- und Gemeindejugendfeuerwehrwarte:
Bad Oeynhausen – Frank Wüstneck
Espelkamp – Nadine Zenkner
Hille – Jan Brinkmann
Hüllhorst – Marc Stange
Lübbecke – Andreas Wöbbeking
Petershagen – Niklas Nürge
Porta Westfalica – Peter Kornienka
Pr.Oldendorf – Nico Brümmelhörster
Rahden – Jörg Mittag
Stemwede – Torsten Fischer
Minden – Frank Brinkmann

Abnahmeberechtigte Stufe 3

KJFW Horst Beckemeier stellv. KJFW Sonja Mehnert stellv. KJFW Sebastian Gongoll

Das Programm der Jugendflamme bietet die Möglichkeit, Jugendlichen ihre Zeit in der Jugendfeuerwehr interessant, abwechslungsreich und strukturiert zu gestalten.

Es ist somit zugleich Leitfaden für die Jugendfeuerwehrmitglieder und Hilfestellung der Betreuer. In mehreren auf das jeweilige Alter und dem Kenntnis- und Leistungsstand abgestimmten Stufen werden Jugendliche gemäß dem Bildungsprogramms der Jugendflamme an die Feuerwehrtätigkeit herangeführt.

Der Zeitplan sollte der Jugendfeuerwehrzugehörigkeit angepasst werden.

Stufe 1  ab 10 Jahre oder nach Eintritt

Stufe 2  ab 13 Jahre und älter

Stufe 3  ab 15 Jahre und nach bestandener Leistungsbewertung

bei späterem Eintritt in die Jugendfeuerwehr kann das Programm gestrafft werden. Es sollte aber zwischen den einzelnen Stufen ein Zeitraum von einem Jahr liegen. Eine Abnahme verschiedener Leistungsprüfungen in einem Jahr ist daher nicht möglich.

Folgende Voraussetzungen werden für eine Abnahme erwartet

Abnahme Stufe 1

Zusammensetzung und Erklärung des Notrufes

Anfertigung von 3 Knoten oder Stichen

Durchführung von 3 einfachen feuerwehrtechnischen Aufgaben

Umgang mit Schläuchen  (Größen, Handhabung, Aus- und Aufrollen)  Verteiler    (Sinn und Zweck, Handhabung)  Strahlrohr    (Handhabung, Strahlarten, Größen)  Hydranten    (Arten, Größen, Aufsuchen, Handhabung)  oder Fragen zu anderen Geräten bzw. Fahrzeugen und deren Beladung

und eine Aufgabe aus dem Bereich Sport, Kultur, Musik oder sozialem, kreativem, ökologischem Bereich

Sportabzeichen Jugendschwimmschein  bronze, silber oder gold Verkehrssicherheit des Fahrrades Fahrradführerschein aktive Mitwirkung in einem Musik- oder Sportverein oder Theatergruppe Mitwirkung bei der Dienstplangestaltung und Durchführung der Dienstabende Teilnahme am Spiel ohne Grenzen oder Orientierungswandern auf Orts- oder Stadtebene

Abnahme Stufe 2

Feuerwehrwissen

Lösung von 5 Aufgaben aus dem Bereich Fahrzeug- und Gerätekunde    Umgang mit Schläuchen  (Größen, Handhabung, Aus- und Aufrollen)  Verteiler    (Sinn und Zweck, Handhabung)  Strahlrohr    (Handhabung, Strahlarten, Größen)  Hydranten    (Arten, Größen, Aufsuchen, Handhabung)  oder Fragen zu anderen Geräten bzw. Fahrzeugen und deren Beladung

und

Technik in der Jugendfeuerwehr

Aufbau von 2 Aufgaben aus dem Bereich Technik

Sichern eines Feuerwehrfahrzeuges  Setzen eines Standrohres mit Spülen  Vortragen eines Löschangriffes  improvisierter Wasserwerfer  Aufbau einer Bockleiter

und

eine Aufgabe aus dem Bereich Sport, Kultur, Musik oder sozialem, kreativem, ökologischem Bereich

aktive Mitwirkung in einem Musik- oder Sportverein oder Theatergruppe Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung einer Jahreshauptversammlung, eines Tag der offenen Tür oder einer Fahrt, Besuch eines Alten- oder Pflegeheimes, Kindergarten oder Kindertagesstätte Teilnahme am Spiel ohne Grenzen oder Orientierungswandern auf Kreisebene

Abnahme Stufe 3

Voraussetzung

Leistungsspange und Erste Hilfe Lehrgang (Sofortmaßnahmen am Unfallort reicht)

Feuerwehrtechnik Lösung einer Aufgabe

Erklärung von mindestens 8 verschiedenen Geräten vom Feuerwehrfahrzeug

Vortragen eines Schaumlöschangriffes

Wasser über simulierten Graben

und    einer Aufgabe aus dem Bereich Sport, Kultur, Musik oder sozialem, kreativem, ökologischem Bereich

Vortragen eines Sketches oder eines Theaterstückes bei einer Veranstaltung mit ent-sprechendem Publikum. (Elternabend, Weihnachtsfeier, Pflegeheim

Erstellen einer Pin- bzw. Ausstellungswand für einen Tag der offenen Tür

Besuch und Mitarbeit in einem Alten- oder Pflegeheim, Kindergarten oder Kindertages-stätte für mindestens 4 Stunden

Teilnahme am Spiel ohne Grenzen und Orientierungswandern auf Kreisebene

Mitarbeit bei Umweltprojekten

Anfertigung von Bastelarbeiten

Diese Richtlinien sind für alle Jugendfeuerwehren des Kreises Minden-Lübbecke bindend.

Petershagen, den 01.10.2021

Horst Beckemeier, Kreisjugendfeuerwehrwart                                                            

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